Architektur und Städtebau (B.Sc.)
Im Bachelorstudiengang B1 Architektur und Städtebau werden die technischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Grundlagen und Kenntnisse vermittelt, die zu einer weitergehenden wissenschaftlichen Qualifikation in einem Masterstudiengang und zu einer ersten Berufsqualifikation für Planungs- und Ausführungsaufgaben im Bauwesen befähigen. Vermittelt werden u.a. die Grundlagen der Darstellung, des Entwerfens und des Konstruierens im sogenannten Dortmunder Modell. Innerhalb dieses interdisziplinären Ausbildungskonzeptes, insbesondere im Rahmen der Projektarbeit, wird die spätere Berufspraxis und Zusammenarbeit zwischen Architekt:innen und Bauingenieur:innen bereits im Studium eingeübt und die Teamfähigkeit sowie Sozialkompetenz gefördert.
An der Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen der TU Dortmund werden Architekt:innen und Bauingenieur:innen gemeinsam im Dortmunder Modell ausgebildet. Dieses Modell ist einzigartig in Deutschland und verkörpert ein Lehrkonzept, das zusätzlich zu der gründlichen fachspezifischen Ausbildung in der eigenen Disziplin das Erlernen der interdisziplinären Zusammenarbeit im Team mit den anderen am Bau beteiligten Ingenieur:innen zum Ziel hat. Eine Schlüsselfunktion für das Erlernen dieser Zusammenarbeit nehmen die Projekte ein, die im Team von Studierenden der Architektur und des Bauingenieurwesens gemeinsam bearbeitet werden. So wird anhand realitätsnaher Planungsaufgaben die Grundlage für eine spätere erfolgreiche Zusammenarbeit in der Praxis geschaffen.
Die beruflichen Möglichkeiten von Architekt:innen sind breit gefächert: Neben der klassischen Entwurfs-, Planungs- und Ausführungstätigkeit in einem Architektur- oder Planungsbüro stehen den Absolvent:innen vielfältige Tätigkeitsfelder z.B. als Sachverständige, in Bauunternehmen, in Wohnungsgesellschaften, bei Projektentwicklungsunternehmen oder im öffentlichen Dienst offen. Durch die enge Verzahnung mit dem Bauingenieurwesen im Dortmunder Modell sind die Architekturabsolvent:innen umfassend und interdisziplinär ausgebildet und somit auf die Realität des Arbeitsmarktes in besonderer Weise vorbereitet.
Neben der allgemeinen Hochschulreife und einer guten Allgemeinbildung sollten künftige Architekt:innen Interesse und Freude an der Darstellung und Gestaltung und insbesondere an einer schöpferischen und ganzheitlichen Denkweise mitbringen. Kreativität, Phantasie, eine gute Beobachtungsgabe, räumliches Vorstellungsvermögen, technisch-konstruktives Verständnis und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit und zur Verknüpfung unterschiedlicher und komplexer Sachverhalte sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit sind unerlässlich.
Die Erfahrung der letzten Jahre und auch der Austausch mit anderen Architektur-Fakultäten hat gezeigt, dass viele Studienbewerber:innen für das Fach Architektur oft keine genauen Vorstellungen von dem, was auf sie im Studium und Beruf zukommen wird, haben und das Studienfach wählen, weil Architektur „schön klingt“ und der Beruf in den Medien häufig privilegiert dargestellt wird. Für ein erfolgreiches Studium der Architektur sind aber unbedingt eine hohe Motivation, Durchhaltvermögen und Belastbarkeit sowie auch ein gewisses Maß an künstlerischer Begabung gefragt. Daher räumt die Fakultät den potentiellen Architekturstudierenden die Möglichkeit ein, ihre Motivation (1. Priorität) und Eignung (2. Priorität) anhand eines Tests zu dokumentieren. Die Bewerbung für das NC-Verfahren bleibt dabei bestehen. Die Teilnahme an diesem „Motivations-/Eignungstest“ ist bindend und Voraussetzung für die Einschreibung nach erfolgreicher Zulassung beim NC-Verfahren. Der Ablauf des Tests ist wie folgt: Die Bewerber/innen müssen eine kleine Aufgabe bearbeiten, die einerseits die Motivation für das Studium und anderseits die Eignung für das Fach Architektur abfragt. Die Aufgabe wird jedes Jahr neu herausgegeben und zum 15. Juni (parallel zum NC-Verfahren) zum Download bereit gestellt. Die bearbeitete Aufgabe ist vollständig per E-Mail bis zum 15. Juli einzureichen. Der vollständige Eingang der Unterlagen wird dann per E-Mail bis spätestens ca. Anfang September bestätigt. Diese Bestätigung muss dann bei der Einschreibung (Frist siehe Zulassungsbescheid) mit den sonstigen Einschreibunterlagen vorgelegt werden. Die Ergebnisse der Aufgabe werden im 1. Studienjahr in den Lehrplan integriert und mit den Studierenden noch einmal thematisiert und diskutiert. Dieses zusätzliche Element innerhalb des Bewerbungsverfahrens soll bewirken, dass sich die Bewerber:innen frühzeitig mit ihrer Eignung und ihrem Interesse an dem bevorstehenden Studium auseinandersetzen und damit noch einmal die Richtigkeit ihrer Studienwahl beurteilen können.
Download Motivations- und Eignungstest WS 2024/25
Es ist zwingend ein Motivations- und Eignungstest zu absolvieren. Die zu bearbeitende Aufgabe wird jedes Jahr Anfang Juni parallel zum NC-Verfahren zum Download bereit gestellt und ist bis zum 15. Juli per E-Mail einzureichen. Bis spätestens Anfang September erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung per E-Mail über den vollständigen Eingang bzw. über die vollständige Bearbeitung des Tests, welche Sie dann bei der Einschreibung (Frist siehe Zulassungsbescheid) mit den sonstigen Einschreibunterlagen beim Studierendensekretariat oder Referat Internationales vorlegen müssen.
Für die Zulassung zum Studium wird kein Vorpraktikum verlangt. Zur Überprüfung des eigenen Studien- bzw. Berufswunsches kann jedoch ein Praktikum in einem Architekturbüro sehr sinnvoll sein. Während des Studiums ist verpflichtend ein Baupraktikum zu erbringen – dieses darf gerne auch bereits vor dem Studienbeginn absolviert werden. Die Richtlinien hierzu finden Sie unter Praktikumsrichtlinien.
Alle wichtigen Unterlagen für das Studium: Allgemeine Informationen, Prüfungsordnungen, Studienverlaufspläne, Modul- und WPF-Handbücher, Richtlinien zum Baupraktikum und zum BaföG sowie die Prüfungspläne finden Sie unter Studieninhalte | Prüfungsangelegenheiten.
Formalia / Bewerbung Architektur und Städtebau (B.Sc.)
Abschluss | Bachelor of Science (B.Sc.) |
Qualifikation | Erste Berufsqualifikation für die Bauplanung (Architektur- und Planungsbüros, Baufirmen, Projektentwicklung, öffentlicher Dienst u.a.), Befähigung für eine weitergehende wissenschaftliche Qualifikation im Rahmen eines Masterstudiengangs, z.B. Architektur und Städtebau (M.Sc.) oder Immobilien- und Baumanagement (M.Sc.) |
Regelstudienzeit | 6 Semester |
Credits / Workload | 180 ECTS / 5.400 Stunden |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Studienbeginn | Jährlich nur zum Wintersemester |
Zulassungsvoraussetzung | Allgemeine Hochschulreife (Abitur) |
Zulassungsbeschränkung | Ja, der Studiengang ist durch einen Orts-NC zulassungsbeschränkt. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Rangfolge der Abiturnoten bzw. der Wartezeit. Die NC-Stände der vergangenen Jahre können Sie hier einsehen. Diese Stände dienen ausschließlich zur Orientierung, da die Notengrenzen ein Ergebnis des Vergabeverfahrens sind und sich jährlich neu infolge der Anzahl der Studienplätze und der eingegangenen Bewerbungen ergeben. |
Einschreibvoraussetzung | siehe "Motivations- und Eignungstest" |
Bewerbung für das NC-Verfahren | Die Fakultät nimmt mit dem Bachelor Architektur und Städtebau am Dialogorientierten Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (DoSV) teil. Dieses Verfahren für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge unterstützt die Hochschulen bei den Zulassungsprozessen und trägt zur Vermeidung frei bleibender Studienplätze bei. Wenn Sie sich also für den Bachelor Architektur und Städtebau an unserer Fakultät interessieren, registrieren und bewerben Sie sich bitte ab ca. Anfang Juni bis zum 15. Juli (Ausschlussfrist) unter: www.dosv.hochschulstart.de. Dort finden Sie auch alle notwendigen Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren. Sofern Sie im dortigen Online-Portal einen Sonderantrag stellen (bevorzugte Zulassung, Härtefall, Nachteilsausgleich, Minderjährige Bewerber/innen, Veränderung der Wartezeit) oder Zweitstudienbewerber/in sind, müssen Sie neben der online abgegebenen Bewerbung zwingend das jeweilige Antragsformular bzw. ggf. die jeweiligen Antragsformulare ausdrucken und inklusive der geforderten Unterlagen bis zum 15. Juli an die TU Dortmund senden. Für die Fristwahrung gilt der Posteingangsstempel der TU Dortmund. Weitere Fragen zum Bewerbungsverfahren und DoSV richten Sie bitte an das Studierendensekretariat (bei inhaltlichen Fragen) bzw. direkt an die Stiftung für Hochschulzulassung (bei technischen Problemen). |
Bewerbung für internationale Bewerber/innen | Vom 15. März bis zum 15. Juli beim Referat Internationales der TU Dortmund. |
Bewerbung für beruflich Qualifizierte (ohne Abitur) | Bis zum 1. April beim Studierendensekretariat. |
Bewerbung für höhere Fachsemester | Vom 15. August bis zum 15. September zum Wintersemester bzw. vom 15. Februar bis zum 15. März zum Sommersemester beim Studierendensekretariat. Für einen zulassungsbeschränkten Studiengang im höheren Fachsemester können Sie sich nur bewerben, wenn Sie auf Basis anerkannter Leistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können. Die Anerkennung der Leistungen erfolgt durch die Fakultät. Bitte verwenden Sie dafür den vom Studierendensekretariat bereit gestellten Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen. Bitte reichen Sie diesen Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen min. 2 Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Studienkoordination unter folgender E-mail Adresse E-Mail senden ein, da sonst eine fristgerechte Bearbeitung nicht gewährleistet werden kann. |
Semesterbeiträge | Informationen zur Höhe der Semesterbeiträge finden sie hier. |
Praktika | Es ist ein ca. 4-wöchiges Baupraktikum (120 Stunden) bis spätestens zur Anmeldung zum Projekt 2 / Thesis zu absolvieren. |