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Kurzportrait Studienrichtung B(auwesen) 1

Architektur und Städtebau (M.Sc.)

In dem konsekutiven Masterstudiengang B1 Architektur und Städtebau werden vertiefte technische, künstlerische und wissenschaftliche Kenntnisse in der gesamten Breite des Faches, die intellektuellen Grundlagen sowie eine wissenschaftliche Spezialisierung in ausgewählten Bereichen vermittelt, die zu einer weitergehenden wissenschaftlichen Qualifikation in Lehre und Forschung (Promotion) und zu einer herausragenden Berufsqualifikation für die Bauplanung führen. Die vertiefte Einübung der Bereiche Entwurf, Konstruktion, Geschichte und Theorie sowie Städtebau innerhalb des interdisziplinär angelegten Dortmunder Modell befähigt die Studierenden zu einer eigenständigen und reflektierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und zum eigenständigen methodischen Arbeiten, das sie in der Abschlussarbeit nachweisen.

Mögliche Vertiefungsrichtungen

An der Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen der TU Dortmund werden Architekt:innen und Bauingenieur:innen gemeinsam im Dortmunder Modell ausgebildet. Dieses Modell ist einzigartig in Deutschland und verkörpert ein Lehrkonzept, das zusätzlich zu der gründlichen fachspezifischen Ausbildung in der eigenen Disziplin das Erlernen der interdisziplinären Zusammenarbeit im Team mit den anderen am Bau beteiligten Ingenieuren zum Ziel hat. Eine Schlüsselfunktion für das Erlernen dieser Zusammenarbeit nehmen die Projekte ein, die im Team von Studierenden der Architektur und des Bauingenieurwesens gemeinsam bearbeitet werden. So wird anhand realitätsnaher Planungsaufgaben die Grundlage für eine spätere erfolgreiche Zusammenarbeit in der Praxis geschaffen.

Durch den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums haben die Absolvent:innen bewiesen, dass sie die Qualifikation für eine anschließende wissenschaftliche Tätigkeit im Bereich der Forschung und Entwicklung und für eine selbständige technische Umsetzung in der Planung und Ausführung besitzen, z.B. als Projektleiter:innen in Architekturbüros, als selbständige freiberufliche Architekt:innen, als Sachverständige, für Führungsaufgaben in der Bauindustrie, für leitende Tätigkeiten bei Projektentwicklungsunternehmen sowie im höheren öffentlichen Dienst.

Alle wichtigen Unterlagen für das Studium: Allgemeine Informationen, Prüfungsordnungen, Studienverlaufspläne, Modul- und WPF-Handbücher, Richtlinien zum Baupraktikum und zum BaföG sowie die Prüfungspläne finden Sie unter Studieninhalte | Prüfungsangelegenheiten.

Formalia / Bewerbung Architektur und Städtebau (M.Sc.)

Abschluss Master of Science (M.Sc.)
Qualifikationsziele Herausragende Berufsqualifikation für die Bauplanung (Projektarchitektin / Projektarchitekt in Architekturbüros, Selbstständige freiberufliche Tätigkeit, Führungsaufgaben in der Bauindustrie, leitende Projektentwicklung, u.a.) Kammerbefähigung, Befähigung für eine weiterführende wissenschaftliche Qualifikation im Rahmen einer Promotion
Regelstudienzeit 4 Semester
Credits / Workload 120 ECTS / 3.600 Stunden
Unterrichtssprache Deutsch
Zulassungsbeschränkungen nein
Studienbeginn Winter-und Sommersemester
Zugangsvoraussetzung Zugangsvoraussetzung (siehe auch entsprechende Prüfungsordnung) zum Masterstudiengang Architektur und Städtebau ist der sechssemestrige Bachelorabschluss (Bachelor of Science) im Studiengang Architektur und Städtebau an der Technischen Universität Dortmund. Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einem anderen Abschluss wird anhand der einzureichenden Bewerbungsunterlagen geprüft, ob der vorliegende Abschluss gleichwertig zum geforderten Abschluss ist oder ein besonderes Potential zum erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs vorliegt. Eine Gleichwertigkeit ist in der Regel dann gegeben, wenn die Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des Bachelorstudiengangs Architektur und Städtebau an der Technischen Universität Dortmund im Wesentlichen entsprechen. Dabei wird kein schematischer Vergleich sondern eine Gesamtbetrachtung und -bewertung vorgenommen. Die Feststellung erfolgt durch den Prüfungsausschuss.
Einschreibung für Studierende der TU Dortmund Ganzjährig, auch während der Vorlesungszeiten. Studierende der TU Dortmund stellen einen Antrag auf Änderung des Studiums (https://www.tu-dortmund.de/studierende/im-studium/uebergang-bachelor-master/).
Einschreibung für Studierende anderer Hochschulen Die Online-Einschreibung/-Bewerbung kann ab ca. Mitte Januar (Studienbeginn zum Sommersemester) bzw. ab ca. Mitte Juni (Studienbeginn zum Wintersemester) beim Studierendensekretariat unter www.tu-dortmund.de/einschreibung erfolgen.  Zusätzlich zur Online-Einschreibung (mit den dafür einzureichenden Unterlagen) sind Bewerbungsunterlagen (Transcript of Records, kurzes Motivationsschreiben, Portfolio max. 20 Seiten A4, Lebenslauf, ggf. Arbeitszeugnisse etc.) digital beizufügen. Da die Prüfung der Bewerbungsunterlagen inkl. des Verwaltungsvorganges bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen kann, sollte die Bewerbung spätestens 6 Wochen vor Semesterbeginn eingehen - zum Wintersemester spätestens Anfang September und zum Sommersemester spätestens Anfang März. Nach dem Vorlesungsbeginn kann eine Einschreibung nur noch in Ausnahmefällen erfolgen.
Einschreibung für internationale Studierende Internationale Studierende können sich vom 15.03. bis zum 15.07. (für das Wintersemester) bzw. vom 15.11. bis zum 15.01. (für das Sommersemester) beim Referat Internationales www.aaa.tu-dortmund.de bewerben. Zusätzlich zur Online-Einschreibung (mit den dafür einzureichenden Unterlagen) sind Bewerbungsunterlagen (Transcript of Records, kurzes Motivationsschreiben, Portfolio max. 10 Seiten A4 beidseitig bedruckt, Lebenslauf, ggf. Arbeitszeugnisse etc.) digital beim Referat Internationales hochzuladen.
Kontaktdaten

Studierendensekretariat

Referat Internationales

Vertiefungsrichtungen Die Vertiefungsrichtungen mit den zugehörigen Fächergruppen sind im Modulhandbuch angegeben. Die Wahlpflichtfächer der Fächergruppen finden sich im WPF-Katalog. Werden die Leistungspunkte der Vertiefungsmodule nicht innerhalb einer Vertiefungsrichtung erworben, erfolgt keine Nennung einer Vertiefungsrichtung auf dem Zeugnis. Die Studierenden sollen mit Anmeldung zu dem ersten Element der Vertiefungsrichtungen die angestrebte Vertiefung der Prüfungsverwaltung mitteilen. Die Angabe darf geändert werden.
Praktika keine
Semesterbeiträge Informationen zur Höhe der Semesterbeiträge finden Sie hier.