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VORANKÜNDIGUNG - FÜR ALLE PRÜFUNGSORDNUNGEN

Abschaffung der Anträge auf Sonderzulassung zum Stichtag 31.12.2024

Mit dem Fakultätsratsbeschluss vom 10.07.2024 werden zum Stichtag 31.12.2024 die Anträge auf Sonderzulassung abgeschafft.

Ab dem 01.01.2025 gelten alle genannten Zulassungsvoraussetzungen gemäß der Modulhandbücher, ohne Ausnahmen.

 

Vorankündigung - auslaufende Prüfungsordnungen

Übergangsbestimmungen zum Stichtag 30.09.2024

Alte Prüfungsordnungen aller Studiengänge der Fakultät laufen zum Stichtag 30.09.2024 aus.

Dies bedeutet, dass Studierende, die nach alten Prüfungsordnungen studieren, in die aktuellen Prüfungsordnungen überführt werden. Die Studierenden können dann ihr Studium nach den aktuell geltenden Prüfungsordnungen weiterführen.

Folgende Prüfungsordnungen laufen aus und werden in die aktuell geltenden POs überführt:

B.Sc. Architektur und Städtebau: PO 2007 + PO 2012 

B.Sc. Bauingenieurwesen: PO 2007 + PO 2012

M.Sc. Architektur und Städtebau: PO 2014

M.Sc. Konstruktiver Ingenieurbau: PO 2014

M.Sc. Bauprozessm. und Immobilenwirtschaft: PO 2012

 

Folgende Prüfungsordnungen gelten ab dem 01.10.2024:

B.Sc. Architektur und Städtebau: PO 2014

B.Sc. Bauingenieurwesen: PO 2014

M.Sc. Architektur und Städtebau: PO 2019

M.Sc. Bauingenieurwesen: PO 2019

M.Sc. Immobilen- und Baumanagement: PO 2019

 

Bitte beachten sie die aktuellsten Ordnungen zur Änderung der Prüfungsordnungen ihres Studiengangs.

Die betreffenden Studierenden sind persönlich per Mail benachrichtigt worden. 

Sollten sie Fragen haben, wenden sie sich bitte an ihren Studienfachberater:in.