Abschaffung der Anträge auf Sonderzulassung zum Stichtag 31.12.2024
Mit dem Fakultätsratsbeschluss vom 10.07.2024 wurden zum Stichtag 31.12.2024 die Anträge auf Sonderzulassung abgeschafft.
Seit dem 01.01.2025 gelten alle genannten Zulassungsvoraussetzungen gemäß der Modulhandbücher, ohne Ausnahmen!
Übergangsbestimmungen zum Stichtag 30.09.2024
Alte Prüfungsordnungen aller Studiengänge der Fakultät sind zum Stichtag 30.09.2024 ausgelaufen.
Dies bedeutet, dass Studierende, die nach alten Prüfungsordnungen studierten, in die aktuellen Prüfungsordnungen überführt wurden. Die Studierenden können nun ihr Studium nach den aktuell geltenden Prüfungsordnungen weiterführen.
Die Studierenden, die auf Antrag beim Prüfungsausschuss einen Verbleib in der alten Prüfungsordnung für das Wintersemester 2024/25 erhalten haben, können in diesem Semester ihr Studium abschließen. Andernfalls werden Sie zum Beginn des Sommersemesters 2025 in die aktuell geltende PO überführt.
Folgende Prüfungsordnungen sind ausgelaufen und in die aktuell geltenden POs überführt worden:
B.Sc. Architektur und Städtebau: PO 2007 + PO 2012
B.Sc. Bauingenieurwesen: PO 2007 + PO 2012
M.Sc. Architektur und Städtebau: PO 2014
M.Sc. Konstruktiver Ingenieurbau: PO 2014
M.Sc. Bauprozessm. und Immobilenwirtschaft: PO 2012
Folgende Prüfungsordnungen gelten seit dem 01.10.2024:
B.Sc. Architektur und Städtebau: PO 2014
B.Sc. Bauingenieurwesen: PO 2014
M.Sc. Architektur und Städtebau: PO 2019
M.Sc. Bauingenieurwesen: PO 2019
M.Sc. Immobilen- und Baumanagement: PO 2019
Bitte beachten sie die aktuellsten Ordnungen zur Änderung der Prüfungsordnungen ihres Studiengangs.
Die betreffenden Studierenden sind persönlich per Mail benachrichtigt worden.
Sollten sie Fragen haben, wenden sie sich bitte an ihren Studienfachberater:in.