Übergangsregelungen - B.Sc. Architektur und Städtebau
Im folgenden erhaltet Ihr alle wichtigen Informationen, um die Überführung in die PO 2026 zu planen.
Was ändert sich spezifisch für den Studiengang?
Neue Lehrinhalte:
- “Ressourceneffizientes Bauen I” wird zukünftig im 1. Fachsemester gelehrt. (Es kann in der PO 2014 ab WiSe 2026/27 als WPF gewählt werden, das bei einer Überführung in die PO 2026 übertragen wird)
- “Ressourceneffizientes Bauen II” wird zukünftig im 5. Fachsemester gelehrt. (Es kann in der PO 2014 ab SoSe 2027 als WPF gewählt werden, das bei einer Überführung in die PO 2026 übertragen wird)
Geänderte Lehrinhalte bzw. Anpassung Modulabfolgen:
- "Technisches Zeichnen, Konstruktive Darstellungsmethoden, Freihandzeichnen I/II, Gestaltung und Medien I/II" werden zukünftig zu “Methode I-IV”. Die Lehrinhalte verschieben sich innerhalb der Lehrveranstaltungen des Lehrgebiets Architekturdarstellung. (Für einen Übertrag von Prüfungsleistungen bitte die Äquivalenztabelle beachten.)
- “Bauphysik I/II (Bauphysik I)” wird zukünftig im 3.Fachsemester gelehrt, gefolgt von “TGA I” im 4. Fachsemester und “TGA II” im 5. Fachsemester.
- "Baustoffkunde I/II(Werkstoffe I)" wird zukünftig im 1. Fachsemester gelehrt.
- “Baukonstruktion 1A/B (Baukonstruktion I/II)” wird zukünftig im 2. und 3. Fachsemester gelehrt.
- "Grundl. Gebäudetypologie I/II (Gebäudetypologie) wird zukünftig nur noch im 2. Fachsemester gelehrt.
- “Grundlagen d. Städtebaus” (Städtebau) wird zukünftig im 4.Fachsemester gelehrt.
- Das “Baupraktikum” wird angepasst. Zukünftig wird es in das “Grundpraktikum” und “Aufbaupraktikum” gegliedert. Das Baupraktikum muss vor Anmeldung einer Prüfung des 4. Fachsemesters abgeschlossen sein. Bitte beachtet die Praktikumsrichtlinien.
Durch die Überführung aus der PO 2014 in die PO 2026, unter Anwendung der Äquivalenztabelle, sind zusätzlich 4 ECTS zu erbringen.
- Ressourceneffizientes Bauen I (2 ECTS)
- Ressourceneffizientes Bauen II (2 ECTS)
Studieninhalte
Ihr findet die aktuellen Studienverlaufspläne, Modulhandbücher, WPF-Kataloge, etc. hier:
Wie ist der Zeitplan der Umstellung?

Übertragung von Prüfungsleistungen
In der Äquivalenztabelle ist dargestellt, wie bestandene Prüfungen der PO 2014 in die neue Prüfungsordnung 2026 übertragen werden. Der Großteil der Prüfungen wird direkt übertragen. Jedoch kann es erforderlich sein, dass mehrere Prüfungen (Prüfungsbausteine) bestanden werden müssen, damit eine Übertragung möglich ist.
Beispiel:
Technisches Zeichnen/Konstruktive Darstellungsmethoden + Gestaltung und Medien I (PO 2014)
= Methode IA + Methode IIA + Methode III (PO 2026)

Antrag auf Verlängerung zum Verbleib in der PO 2014
Allgemeine Informationen und das Antragsformular findet Ihr hier.
Verlängerung aufgrund “Übertragung von Prüfungsleistungen”: Die Stellung des Antrags vor dem Wechsel in die neue PO 2026 ergibt Sinn, wenn ihr einzelne Prüfungsbausteine für eine Übertragung von Prüfungsleistungen erwirken möchtet. (max. 30 CR)
Für folgende Prüfungen ist ein Antrag möglich:
1. Technisches Zeichnen / Konstruktive Darstellungsmethoden
2. Freihandzeichnen I/II
3. Gestaltung und Medien I
4. Gestaltung und Medien II
5. TGA I
6. TGA II
Verlängerung aufgrund “Abschluss des Studiums”: Die Stellung des Antrags ergibt Sinn, wenn es absehbar ist, dass Ihr euer Bachelorstudium im WiSe 2027/28 abschließt. Hier können alle noch ausstehenden Prüfungen aus dem Bachelor (max. 30 CR) als Begründung genannt werden.
Solltet ihr euer Studium nicht bis zum Ende des WiSe 2027/28 abschließen, werdet Ihr automatisch zum Beginn des SoSe 2028 in die neue PO 2026 überführt.
Habt Ihr Fragen?
Für alle Interessierten wird eine studiengangsspezifische Informationsveranstaltung angeboten. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden allgemeine Informationen vermittelt und offene Fragen geklärt.
Die Termine findet ihr hier.

