Übergangsregelungen - M.Sc. Immobilien- und Baumanagement
Im folgenden erhaltet Ihr alle wichtigen Informationen, um die Überführung in die PO 2026 zu planen.
Was ändert sich spezifisch für den Studiengang?
Neue Lehrinhalte:
- “Ressourceneffizientes Bauen III” wird zukünftig im SoSe gelehrt. (Es kann in der PO 2019 ab SoSe 2027 als WPF gewählt werden, das bei einer Überführung in die PO 2026 übertragen wird)
- Einheitliche Verankerung der Vertiefungsrichtung “Ressourceneffizientes Bauen und Gebäudetechnik (B4)” in allen Masterstudiengängen. In diesem Studiengang sind dafür folgende Prüfungen abzulegen: WPFs aus Teil A-1 + WPF aus Teil A-2 + Masterthesis im inhaltlichen Kontext dieser Vertiefung; vgl. Prüfungsordnung bzw. Modulhandbuch.
Geänderte Lehrinhalte bzw. Anpassung Modulabfolgen:
- "Facility Management I/II (Facility Management und Nachhaltigkeit)" wird zukünftig im WiSe gelehrt.
- Aus “Projektentwicklung + Immobilienmanagement II und Immobilienvermarktung und -bewertung” wird “Personalwesen und Private Public Partnership und Immobilienvermarktung und -bewertung”.
- Die Vertiefungsrichtung “Integrale Gebäudetechnik” entfällt in ihrer bisherigen Form. Sie wird in die neue Vertiefungsrichtung “Ressourceneffizientes Bauen und Gebäudetechnik (B4)” in Teilen integriert. Eine TGA-Planung I/II am Projekt 3 wird nicht mehr angeboten. (vgl. Äquivalenztabelle)
- "Gebäudetechnik I/II" wird zukünftig in der Vertiefungsrichtung “Ressourceneffizientes Bauen und Gebäudetechnik (B4), Teil A-1" angeboten.
- “Gebäudetechnik III/IV” wird zukünftig in der Vertiefungsrichtung “Ressourceneffizientes Bauen und Gebäudetechnik (B4), Teil A-2" angeboten.
- "Bauphysik III" wird zukünftig in der Vertiefungsrichtung “Ressourceneffizientes Bauen und Gebäudetechnik (B4), Teil A-2" angeboten.
- “Bauphysik IV” wird zukünftig in die Vertiefungsrichtung “Ressourceneffizientes Bauen und Gebäudetechnik (B4), Teil A-2" übertragen.
- "Städtebaulicher Schallschutz" wird zukünftig in die Vertiefungsrichtung “Ressourceneffizientes Bauen und Gebäudetechnik (B4), Teil A-2" übertragen.
- "Anlagentechnischer Brandschutz" wird zukünftig in die Vertiefungsrichtung “Ressourceneffizientes Bauen und Gebäudetechnik (B4), Teil A-2" übertragen.
Hinweis an die Studierenden, die in der PO 2019 die Vertiefung “Integrale Gebäudetechnik” gewählt haben: Falls Ihr euer Studium nicht bis zum SoSe 2027 beendet und noch die TGA-Planung I o. II am Projekt 3 ablegen müsst, meldet euch bitte direkt bei Kevin Groß-Bölting, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Durch die Überführung aus der PO 2019 in die PO 2026, unter Anwendung der Äquivalenztabelle, sind...
...bei Wahl "Vertiefung - Ressourceneffizientes Bauen und Gebäudetechnik (B4)" zusätzlich 3 ECTS zu erbringen.
...bei Wahl "ohne Vertiefung" zusätzlich 3 ECTS zu erbringen.
zusätzlich zu erbringende Prüfung: Ressourceneffizientes Bauen III (3ECTS)
Neu: Studium in Teilzeit ab SoSe 2027 (Job + Master)
Zukünftig kann der Studiengang in Teilzeit studiert werden. Das Studium wird auf 6 Semester à 20 ECTS aufgeteilt und die Lehre findet an max. 3 Tagen in der Woche statt. - Vgl. Prüfungsordnung und Studienverlaufsplan
Studieninhalte
Ihr findet die aktuellen Studienverlaufspläne, Modulhandbücher, WPF-Kataloge, etc. hier:
Wie ist der Zeitplan der Umstellung?

Übertragung von Prüfungsleistungen
In der Äquivalenztabelle ist dargestellt, wie bestandene Prüfungen der PO 2019 in die neue Prüfungsordnung 2026 übertragen werden. Alle Prüfungen werden direkt übertragen. Jedoch kann es erforderlich sein, dass mehrere Prüfungen (Prüfungsbausteine) bestanden werden müssen, damit eine Übertragung möglich ist.
Beispiel:
Projektentwicklung und Immobilienmanagement II / Immobilienvermarktung und -bewertung + Personalwesen und Public Private Partnership (PO 2019)
= Personalwesen und Public Private Partnership / Immobilienvermarktung und -bewertung + Projektentwicklung und Immobilienmanagement II (PO 2026)

Antrag auf Verlängerung zum Verbleib in der PO 2019
Allgemeine Informationen und das Antragsformular findet Ihr hier.
- Verlängerung aufgrund “Übertragung von Prüfungsleistungen”: Die Stellung des Antrags vor dem Wechsel in die neue PO 2026 ergibt Sinn, wenn Ihr einzelne Prüfungsbausteine für eine Übertragung von Prüfungsleistungen erwirken möchtet. (max. 30 CR).
Verlängerung aufgrund “Abschluss des Studiums”: Die Stellung des Antrags ergibt Sinn, wenn es absehbar ist, dass Ihr euer Masterstudium im WiSe 2027/28 abschließt. Hier können alle noch ausstehenden Prüfungen aus dem Bachelor (max. 30 CR) als Begründung genannt werden.
Solltet Ihr euer Studium nicht bis zum Ende des WiSe 2027/28 abschließen, werdet Ihr automatisch zum Beginn des SoSe 2028 in die neue PO 2026 überführt.
Habt Ihr Fragen?
Für alle Interessierten wird eine studiengangsspezifische Informationsveranstaltung angeboten. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden allgemeine Informationen vermittelt und offene Fragen geklärt.
Die Termine findet ihr hier.

