Übergangsregelungen zur Prüfungsordnung 2026
B.Sc. Architektur und Städtebau / B.Sc. Bauingenieurwesen
PO 2014 → PO 2026
M.Sc. Architektur und Städtebau / M.Sc. Bauingenieurwesen / M.Sc. Immobilien- und Baumanagement
PO 2019 → PO 2026
das Wichtigste vorab…
- Alle Studierenden, die ihr Bachelorstudium (PO 2014) oder Masterstudium (PO 2019) bis Ende des SoSe 2027 abschließen, sind nicht von den Übergangsregelungen betroffen. Ihr könnt euer Studium also wie geplant beenden.
- Alle Studierenden, die sich zum WiSe 2026/27 neu in einen Bachelor- oder Masterstudiengang einschreiben, studieren nach der neuen Prüfungsordnung 2026 (PO 2026).
Warum gibt es eine neue Prüfungsordnung?
Reform der Bachelor- und Masterstudiengänge
Alle Studiengänge werden in regelmäßigen Abständen durch unabhängige Expert:innen aus Wissenschaft, Berufspraxis und Studierendenschaft auf ihre Inhalte, Struktur und Rahmenbedingungen überprüft.
Müssen neue Lehrinhalte integriert werden? Passt der Aufbau der Module noch zusammen? Sind die Studienbedingungen so, dass man die gesteckten Lernziele überhaupt erreichen kann? Genau solche Fragen stehen im Mittelpunkt.
Im Rahmen der Prüfung werden verschiedene Informationen und Erfahrungen ausgewertet. Auch Rückmeldungen von Studierenden und Lehrenden können dabei eine wichtige Rolle spielen. So werden Stärken sichtbar und Bereiche erkannt, in denen Verbesserungen erforderlich sind.
Die Prüfung trägt dazu bei, die Qualität der Studiengänge langfristig zu sichern und sie kontinuierlich weiterzuentwickeln. Studierende profitieren dadurch von verlässlichen Qualitätsstandards, zeitgemäßen Studieninhalten und guten Rahmenbedingungen für ihr Studium.
Was ändert sich?
- Integration Lehrinhalte “Ressourceneffizientes Bauen” und Überarbeitung vorhandener Lehrinhalte
- klarere Modulabfolgen und überarbeitete Studienverläufe
- Reduktion Prüfungsanzahl je Semester
- gemeinsame Studieneingangsphase im Bachelor
- Einheitliche Verankerung der Vertiefungsrichtung “Ressourceneffizientes Bauen und Gebäudetechnik (B4)” in allen 3 Masterstudiengängen.
- Einführung des Teilzeitstudiums in allen 3 Masterstudiengängen (ab SoSe 2027).
Die detailierten Auflistungen der Änderungen: in den jeweiligen Studiengängen - hier.
Wie ist der Zeitplan der Umstellung?
Überführung zum Stichtag 01.10.2027
Alle Studierenden, die zum Beginn des WiSe 2027/28 in der Bachelor-Prüfungsordnung PO 2014 oder in der Master-Prüfungsordnung PO 2019 eingeschrieben sind, werden automatisch in die neue Prüfungsordnung PO 2026 des gewählten Studiengangs überführt. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt, nur noch die neue PO 2026 gilt und alle darin enthaltenen Prüfungen absolviert werden müssen, um das Studium erfolgreich zu beenden.
Die bereits bestandenen Prüfungen der PO 2014 bzw. PO 2019 werden gemäß der Äquivalenztabelle des jeweiligen Studiengangs in die PO 2026 übertragen.
Mögliche Ausnahmeregelung:
Antrag auf Verlängerung zum Verbleib in der PO 2014 / PO 2019 (bis 31.03.2028 - Ende WiSe 2027/28)
- Übertragung von Prüfungsleistungen: Für die Übertragung von bestandenen Prüfungen in die PO 2026 ist es manchmal erforderlich mehrere Prüfungen der PO 2014 / PO2019 abzuschließen. Solltet Ihr diese einzelnen Prüfungsbausteine nicht bis zum Ende des SoSe 2027 bestanden haben, könnt Ihr einen “Antrag auf Verlängerung zum Verbleib in der PO 2014 / PO 2019" stellen, sodass Ihr im WiSe 2027/28 die beantragten Prüfungen nach der PO 2014 / PO 2019 ablegen könnt (max. 30CR). Dies gilt jedoch nur für Wiederholungsprüfungen, d.h. der 1. Prüfungsversuch muss spätestens im SoSe 2027 absolviert werden.
- Abschluss des Studiums im WiSe 2027/28: Ist es absehbar, dass Ihr im WiSe 2027/28 das Studium erfolgreich abschließen werdet, könnt Ihr ebenfalls einen "Antrag auf Verlängerung zum Verbleib in der PO 2014 / PO 2019" stellen und das Studium ohne eine Überführung in die neue PO 2026 beenden (max. 30CR).
Der “Antrag auf Verlängerung” ist spätestens bis zum Ende des Sommersemesters 2027 (30. September 2027) beim Prüfungsausschuss einzureichen.
(Hier wird das Antragsformular mit entsprechenden Informationen in Kürze veröffentlicht!)
Bitte plant den Übergang frühzeitig!
- Schließe ich mein Studium bis Ende des SoSe 2027 ab? - JA: Dann entsteht kein Handlungsbedarf.
- Beginne ich jetzt im WiSe 26/27 mit Prüfungen des 3. Fachsemesters? - JA: Dann wird es auf jeden Fall zur einer Überführung in die neue PO 2026 kommen.
- Welche Prüfungen habe ich bereits bestanden? Werden die bereits bestandenen Prüfungen direkt übertragen oder brauche ich ergänzende Prüfungsbausteine für eine Übertragung? - Prüfe die Äquivalenztabelle deines Studiengangs.
- Muss ich einen Antrag auf Verlängerung stellen, um im WiSe 2027/28 noch Prüfungen gemäß PO 2014 oder PO 2019 ablegen zu können? - JA: siehe oben.
Lehrveranstaltungen:
- Im WiSe 2026/27 und SoSe 2027 werden die Lehrveranstaltungen nach PO 2014 / PO 2019 nur noch ab dem 3.Fachsemester angeboten. Die Lehrveranstaltungen des 1. und 2. Fachsemesters in allen Bachelor- und Masterstudiengängen werden bereits nach der neuen Studienstruktur der PO 2026 angeboten.
Prüfungen:
- Bis Ende des SoSe 2027 werden alle Prüfungen der PO 2014 / PO 2019 angeboten. Zudem kann ein weiterer Wiederholungsversuch über den Antrag auf Verlängerung für das WiSe 2027/28 beantragt werden. Die Prüfungstermine werden, wie gewohnt in die bereits bekannten Prüfungsplan eingetragen. hier
Alle wichtigen Informationen zum Studiengang
Ergänzende Infoveranstaltungen
Habt Ihr Fragen?
Für alle Interessierten werden studiengangsspezifische Informationsveranstaltungen angeboten. Im Rahmen dieser Veranstaltungen könnt Ihr offene Fragen mit euren Studienkoordinatoren klären.
Digitale Termine per Zoom:
Mo, 19.10.26, 16 Uhr - B.Sc. Bauingenieurwesen
Do, 22.10.26, 16 Uhr - B. Sc. Architektur und Städtebau
Mo, 26.10.26, 16 Uhr - M.Sc. Architektur und Städtebau, M.Sc. Bauingenieurwesen, M.Sc. Immobilien- und Baumanagement
Meeting-ID: 949 4075 5633
Kenncode: PO2026



